Patentwesen bei Dr. Weigert
Ein Thema, das meist im Verborgenen wirkt – und dennoch große Bedeutung hat: das Patentwesen bei Dr. Weigert. Dr. Staffeldt gibt auf dieser Seite Einblicke in den Aufbau und die Entwicklung dieses Bereichs, den er nach seinem Renteneintritt noch über 10 Jahre geprägt hat.
„Bei meinem Eintritt 1978 hatte das Unternehmen Dr. Weigert kein einziges rechtsgültiges Patent. In der Firmenhistorie gab es aber Patente schon Anfang der 1930er Jahre, die vom Firmengründer Dr. Walter Weigert angemeldet wurden. Das waren z. B. das Deutsche Patent 561455 für das Veredeln von Furnierhölzern mit Hypochlorit-Lösungen und das Deutsche Patent 567178 für die Herstellung von flüssigen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln auf Basis von Natriumhypochlorit und Ätzalkalien sowie Wasserglas als Metallschutzkomponente.
Bis in die 1990er Jahre gab es zwar einige Patentanmeldungen, aber die führten nicht zu entsprechend rechtsgültigen Patenten. Für ein mittelständisches Unternehmen wie Dr. Weigert, das für Innovation, Qualität und Zukunftssicherung steht, ist das rückblickend bemerkenswert.
Unsere Innovationen für verschiedene Anwendungsgebiete wie z. B. Aufbereitung von Medizinprodukten, maschinelles Geschirrspülen, Ernährungswirtschaft und Getränkeindustrie, Reinigungstabletten für Getränkeautomaten, Dosier- und Steuertechnik, mussten daher konsequent patentrechtlich geschützt werden, was wir dann ab den 1990er Jahren erfolgreich umgesetzt haben. Wie wichtig eine frühzeitige Patentanmeldung ist, zeigte sich besonders deutlich an einem Fall aus der Dosiertechnik: Ein deutscher Hersteller, von dem wir Komponenten für unsere Dosieranlagen bezogen, meldete ein Patent an. Eine interne Prüfung ergab, dass wir Dosiergeräte mit diesen technischen Merkmalen bereits vor der Patentanmeldung an Krankenhäuser geliefert und dort installiert hatten. Eigentlich lag somit eine offenkundige Vorbenutzung durch uns vor. Da es jedoch an einer ausreichend belastbaren, auch rückwirkenden Dokumentation fehlte, wurde das Patent rechtskräftig erteilt. In der Konsequenz mussten wir den Patentinhaber bitten, eine von uns ursprünglich entwickelte und erstmals eingesetzte Lösung mitnutzen zu dürfen – einschließlich der Zahlung laufender Lizenzgebühren. Rückblickend war dieser Fall ein wichtiger Lernprozess: Er machte deutlich, wie entscheidend es ist, patentreife Entwicklungen rechtzeitig selbst anzumelden und deren Entstehung sowie Markteinführung systematisch zu dokumentieren.
Erst aus diesen Erfahrungen heraus entwickelte sich das heutige Verständnis, Patente konsequent als strategisches Instrument zur Sicherung eigener Innovationsleistungen zu nutzen.
Eine systematische Überwachung fremder Patentanmeldungen und Patenterteilungen ist ebenfalls von großer Bedeutung. Mit dieser und weiteren patentrelevanten Aufgaben konnte ich mich jedoch erst ab 2015 intensiver befassen. Ziel der Patentüberwachung in für uns relevanten Patentklassen ist es unter anderem, Entwicklungsrichtungen von Marktbegleitern frühzeitig zu erkennen und den Stand der Technik im Umfeld eigener Produktentwicklungen und Patentanmeldungen zu erfassen. So lassen sich kostspielige Doppelentwicklungen vermeiden und gleichzeitig sicherstellen, dass eigene Entwicklungen keine fremden Schutzrechte verletzen. Zudem wirken Patentanmeldungen und -schriften als wichtige Impulsgeber für eigene Innovationen. Zu meinen Aufgaben zählten außerdem die Überwachung der Verfahrensstände von Patentanmeldungen und erteilten Patenten beim EPA und DPMA, die Bewertung von Patentsituationen in der Machbarkeits- und Produktentwicklungsphase sowie gezielte Patentrecherchen. Ergänzend prüfte ich werbliche Aussagen von Marktbegleitern im Hinblick auf bestehende Schutzrechte, unterstützte die Fachabteilungen bei Schutzrechtsanmeldungen und begleitete die Geschäftsleitung bei Entscheidungen zur Zahlung von Jahresgebühren für nationale und internationale Patente.“
Dr. Jürgen Staffeldt
Frage 1: Sie haben das Patentwesen von Dr. Staffeldt übernommen – was hat Sie dabei besonders geprägt?
Dr. Christine Hegemann: Bei meinem Einstieg bei der Chemischen Fabrik Dr. Weigert hat mich besonders der umfangreiche Wissensschatz beeindruckt, der über viele Jahre aufgebaut wurde. Dazu gehören insbesondere die systematisch bewerteten Patentschriften unserer Wettbewerber sowie die sorgfältige Beobachtung ihrer Erteilungsverfahren. Die hohe Fachkompetenz von Dr. Staffeldt und dem Patentbewertungsteam hat einen strukturierten Prozess geschaffen, der uns bis heute wertvolle Einblicke in die Aktivitäten und Entwicklungen unseres Marktumfelds ermöglicht. In der Zwischenzeit habe ich diese Abläufe stärker digitalisiert und effizienter gestaltet. Die grundlegenden Inhalte und die bewährte Vorgehensweise sind dabei jedoch erhalten geblieben.
Frage 2: Was macht das Patentwesen bei Dr. Weigert heute konkret aus?
Dr. Christine Hegemann: Das Patentwesen ist ein zentraler Bestandteil unseres IP-Managements. Unter Intellectual Property, also geistigem Eigentum, verstehen wir das gesamte Wissen des Unternehmens: von Ideen, Erfindungen und Entwicklungen bis hin zu Marken und Designs. Die Grundlage unseres Erfolgs sind das Know-how, die Kreativität und die Innovationskraft unserer Mitarbeitenden. Meine Aufgabe besteht darin, diese Innovationen strategisch zu schützen und die passenden Schutzrechte auf den internationalen Märkten zu sichern. So leisten Patente, Marken und weitere Schutzrechte einen wesentlichen Beitrag dazu, unsere Innovationen langfristig abzusichern und den wirtschaftlichen Erfolg unserer Produkte zu unterstützen.
Frage 3: Welche Bedeutung hat das IP-Management für die Zukunft des Unternehmens?
Dr. Christine Hegemann: Unsere Entwicklungsleistungen werden durch Produkte sichtbar und schaffen nachhaltige Wettbewerbsvorteile. Durch Marken, Patente und weitere Schutzrechte sichern wir diese Innovationen gezielt ab und erhalten exklusive Vermarktungsrechte. Dadurch schützen wir nicht nur unsere Investitionen in Forschung und Entwicklung, sondern steigern auch den langfristigen Wert des Unternehmens und erweitern unsere strategischen Handlungsmöglichkeiten. Gleichzeitig gehört ein verantwortungsvoller Umgang mit den Schutzrechten anderer Unternehmen zu unserem Selbstverständnis. Wir achten die Rechte Dritter und erwarten dies ebenso von unseren Wettbewerbern. Sollte es zu Verletzungen unserer Schutzrechte kommen, setzen wir uns konsequent für deren Wahrung und Durchsetzung ein.
update bedankt sich für das Interview!
Dr. Jürgen Staffeldt
Linda Heitplatz
(Produktmanagement Private Label / Marketing).